Archiv der Kategorie: Informationsfreiheit

Open Initiatives: Offenheit in der digitalen Welt und Wissenschaft

(jm)
Open Data, Open Government, Open Science, OpenStreetMap: Offenheitsinitiativen, die einen transparenten und möglichst einfachen Zugang zu Informationen einfordern und herstellen, gewinnen an Bedeutung und beginnen sich immer weiter zu differenzieren. Die Initiativen reichen von freiem (im Sinne von kostenlosem) Zugang zu Informationen bis hin zu offenem Zugang analog den Prinzipien der Open Source Community.

Manche Initiativen und Phänomene fokussieren stärker auf Transparenz als auf Offenheit, wie z.B. die Whistleblower-Plattform Wikileaks, während wiederum andere (z.B. Open Government oder Open Access zu Forschungsdaten) die Forderungen nach Transparenz und Offenheit kombinieren oder sich an der Bereitstellung nicht-proprietärer Informationen versuchen (wie das Geodaten-Projekt OpenStreetMap oder die Open-Metrics-Konzepte im Wissenschaftskontext).

Zwölf Autorinnen und Autoren aus Open-Data-Projekten und aus den Bereichen Open Access, Wissenschaft, Journalismus und Recht beschreiben und analysieren einzelne Offenheitsinitiativen, diskutieren deren Gemeinsamkeiten und Grenzen sowie radikale Offenheitskonzepte wie WikiLeaks und Anonymous. Der 218-seitige Sammelband ist im Rahmen der Reihe »Saarbrücker Schriften zur Informationswissenschaft« erschienen und auf der Website der Universität des Saarlandes kostenlos zum Download verfügbar (PDF 8,6 MB). Eine Printversion ist bei Monsenstein und Vannerdat erhältlich.

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Verbraucherinformationsgesetz-Novelle kommt im Herbst

(jm)
Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. Neben den Landespresse- bzw. -mediengesetzen, die ausschließlich Journalisten zur Verfügung stehen, gibt es weitere Gesetze, die es prinzipiell jedermann gestatten, gegenüber öffentlichen Stellen nach Maßgabe des einzelnen Gesetzes das Recht auf freien Informationszugang auszuüben: das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), die Informationsfreiheitsgesetze der Länder, kommunale Informationsfreiheitssatzungen, das Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie das Verbraucherinformationsgesetz.

Am 1. September 2012 tritt eine Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) in Kraft. Dadurch wird das VIG angepasst, es soll wirksamer werden: Das Verfahren soll einfacher werden, es soll weniger Ausschlussgründe geben, die Auskunft soll schneller erfolgen. Informationen sollen also einfacher zu erwirken sein, auch zu Themen, bei denen bislang keine Auskunft erlangt werden konnte. Ergänzend wird es im Lebensmittel- und Futtermittelrecht eine Neuerung geben, nach der Behörden zukünftig Rechtsverletzungen weitergehend veröffentlichen müssen als bisher.
http://www.vig-wirkt.de/

Anders als die Auskunft an legitimierte Journalisten nach dem jeweiligen Landespresse-/-mediengesetz ist die Auskunft nach dem VIG aber nicht unbedingt kostenfrei. Durch eine neue, verbraucherfreundliche(re) Gebührenregelung sollen aber sämtliche Verbraucheranfragen an Behörden bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro kostenfrei gestellt werden.

Es bleibt insgesamt abzuwarten, was sich die auskunftsverpflichteten Behörden trotz der VIG-Novelle auch in Zukunft einfallen lassen werden, um berechtigte Informationszugangsbegehren von Bürgerinnen und Bürgern abzuwimmeln, unnötig in die Länge zu ziehen oder mit überzogenen Kosten zu belegen.

Das neue bürgerorientierte Paradigma des Öffentlichkeitsprinzips und der Verwaltungstransparenz, das spätestens seit dem Jahr 2006 mit den Informationsfreiheitsgesetzen geöffnet und ausgestaltet wurde, scheint noch lange nicht in allen Amtsstuben angekommen zu sein. Echte Bürgerbeteiligung und bürgerorientierte partizipative Regionalentwicklung sehen anders aus.

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Urteil: Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages

(jm)
Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Dies hat die 2. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts am 1. Dezember 2011 entschieden (VG 2 K 91.11).

Der Deutsche Bundestag hatte einen Antrag auf Informationszugang zu Unterlagen des Wissenschaftlichen Dienstes zunächst mit der Begründung abgelehnt, das IFG sei auf den Deutschen Bundestag nur anwendbar, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste sei der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums.

Information und Wissen als Arbeitsgrundlage

Das Verwaltungsgericht Berlin ist dieser Ansicht des Deutschen Bundestages nicht gefolgt und hat der Klage stattgegeben. Die Aufgabe des Parlamentes bestehe im Wesentlichen in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierung. Dazu gehöre nicht die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, da dieser lediglich Fragen der Abgeordneten beantworte und Gutachten erstelle. Diese Vermittlung von Information und Wissen bilde zwar die Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, sei aber nicht selbst als eigentliche parlamentarische Arbeit anzusehen, urteilte das Verwaltungsgericht.

Mit dem Urteil ist nunmehr klargestellt, dass der Wissenschaftliche Dienst juristisch dem Verwaltungsbereich des Bundes zugeordnet werden muss und nicht der Mandatsausübung der Abgeordneten, welche nach wie vor vom Geltungsbereich des IFG ausgeklammert bleibt.

Abgeordnete suchen nach extraterrestrischen Lebensformen

Fragt man nach möglichen Motiven für die strikte Verweigerungshaltung des Deutschen Bundestages, genügt ein erster Blick auf den Namen der Abhandlung, welche der Kläger begehrt hatte: Die 10-seitige formale Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes trägt den Namen »Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen«, im Auftrag des Deutschen Bundestages verfasst von einem Physiker und einem Politologen – und natürlich bezahlt vom deutschen Steuerzahler. Wundert es Sie, dass Sie darüber nichts in den Mainstream-Medien gehört haben …?

Das Verwaltungsgericht Berlin hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Klage die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Den Volltext des Urteils finden Sie hier.

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‚Reporter ohne Grenzen‘ veröffentlicht Rangliste der Pressefreiheit 2011

(jm)
Vor zwei Tagen hat der Verein »Reporter ohne Grenzen« (ROG) zum zehnten Mal seine internationale »Rangliste der Pressefreiheit« veröffentlicht. Die jährliche Rangliste schätzt die weltweite Lage der Presse- und Medienfreiheit eines Landes auf einer Punkteskala ein.

In seiner aktuellen Dokumentation für 2011 vergleicht ROG die Situation der Medien in 179 Staaten und Regionen im Betrachtungszeitraum vom 1. Dezember 2010 bis zum 30. November 2011. Die Rangliste versucht den Grad der presserechtlichen Freiheit wiederzugeben, den Journalisten und Medien in den einzelnen Ländern genießen, und bewertet die Bemühungen der jeweiligen Staaten, unabhängige Berichterstattung zu respektieren und die freie Arbeit von Journalisten sicherzustellen. Somit ist die Rangliste weder ein Indikator für die Qualität der Berichterstattung im jeweiligen Land noch ist sie als streng wissenschaftliche, repräsentative Umfrage angelegt. Sie erfasst methodisch reduktiv – anhand von insgesamt 44 quantitativen und qualitativen Kriterien – auch ausschließlich nur die Presserechtsverletzungen eines Landes, keine allgemeinen Menschenrechtsverletzungen.

Nach Einschätzung von ROG verbesserte sich Deutschland gegenüber dem Vorjahr von Platz 17 auf Platz 16 und nimmt damit »weiterhin eine stabile Mittelposition in der EU ein«. Schwierig seien, so ROG, in Deutschland insbesondere »der Zugang zu Behördeninformationen sowie der Schutz von Quellen und Informanten«. In Deutschland habe die Justiz »noch nicht endgültig darauf verzichtet, undichte Stellen in staatlichen Apparaten („Whistleblower“) zu ermitteln.«

Mit anderen Worten: Um beispielsweise den Behördenmitarbeiter, der Missstände im staatlichen Apparat an die Öffentlichkeit gibt, identifizieren und wegen »Geheimnisverrat« verurteilen zu können, hängt man dem Journalisten, der aus solch geheimen Informantenquellen berichtet, vorübergehend durchaus mal ermittlungstaktisch ein Strafverfahren wegen vermeintlicher »Beihilfe zum Geheimnisverrat« an.

Wie im Vorjahr führt Finnland [1] die ROG-Rangliste als Positivbeispiel an, während Nordkorea [178] und Eritrea [179] das Schlusslicht bilden. Interessante Einblicke in die presserechtliche und journalistische Situation Nordkoreas bietet aktuell ergänzend der launige NZZ-Online-Artikel »Der „Geliebte Führer“ war auch Journalismus-Dozent«.

Relativ charmant nimmt es sich da doch aus – und deshalb belegt Deutschland ja immerhin Rang 16 –, dass beispielsweise Bundespräsident Christian Wulff nach einem seiner gescheiterten Versuche, bereits im vergangenen Jahr unliebsame Berichterstattung wohlmeinend unterbinden zu wollen, »eine neue Art der Qualitätssicherung, quasi eine ISO-Norm für den Journalismus« angeregt hatte – wobei vermutlich die fein ziselierten Sprachregelungen der präsidialen Public-Relations-Berater den deutschlandeinheitlich einzuhaltenden Maßstab für »Qualitätsjournalismus« vorgegeben hätten.

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Strukturen des Recherchejournalismus

(jm)
Lange war die Dissertation von Manfred Redelfs »Investigative Reporting in den USA: Strukturen eines Journalismus der Machtkontrolle« [1996/1999] vergriffen und nur antiquarisch erhältlich. Inzwischen hat der Autor seine Dissertation zum kostenlosen Download im Internet verfügbar gemacht, ebenso seinen Artikel aus dem Jahre 2007: »Welche Strukturen stützen den Recherche-Journalismus?« – für jeden Autor eine vorbildliche Vorgehensweise, sobald eine Publikation über den Buchhandel nicht mehr zu bekommen ist und eine Folgeauflage aus traditioneller verlegerischer Sicht nicht lohnt.

Kritisch sei allerdings angemerkt, dass wirkliches »Investigative Reporting«, wie der Autor es beschreibt, von den etablierten Medien in den USA eher kaum noch bzw. äußerst selektiv ausgeübt wird – und tendenziell in zahlreiche neu gegründete Online-Portale und unabhängige(re) Blogs abgewandert ist.

Jene kritische und mündige Leserschaft, die sich in den USA ihr inneres Wahrheitsgefühl auch im Zustand jahrelanger ideologischer Dauerbeschallung zu bewahren vermochte, wird wohl – über kurz oder lang – dorthin mit abwandern, wo Artikel noch in der realitäts- und lesernahen Fachsprache »Klartext« verfasst werden.

Im Angesicht sinkender Auflagenzahlen wären daher auch deutsche Medien besser beraten, ihre journalistische Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit wieder vermehrt als ihre unhintergehbare Existenzgrundlage zu betrachten – und sie nicht zu Lasten zahlreicher Lobbywünsche und vermeintlich »politisch alternativloser« Berichterstattungstabus preiszugeben.

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