Archiv der Kategorie: Allgemeines / Tipps

Open Initiatives: Offenheit in der digitalen Welt und Wissenschaft

(jm)
Open Data, Open Government, Open Science, OpenStreetMap: Offenheitsinitiativen, die einen transparenten und möglichst einfachen Zugang zu Informationen einfordern und herstellen, gewinnen an Bedeutung und beginnen sich immer weiter zu differenzieren. Die Initiativen reichen von freiem (im Sinne von kostenlosem) Zugang zu Informationen bis hin zu offenem Zugang analog den Prinzipien der Open Source Community.

Manche Initiativen und Phänomene fokussieren stärker auf Transparenz als auf Offenheit, wie z.B. die Whistleblower-Plattform Wikileaks, während wiederum andere (z.B. Open Government oder Open Access zu Forschungsdaten) die Forderungen nach Transparenz und Offenheit kombinieren oder sich an der Bereitstellung nicht-proprietärer Informationen versuchen (wie das Geodaten-Projekt OpenStreetMap oder die Open-Metrics-Konzepte im Wissenschaftskontext).

Zwölf Autorinnen und Autoren aus Open-Data-Projekten und aus den Bereichen Open Access, Wissenschaft, Journalismus und Recht beschreiben und analysieren einzelne Offenheitsinitiativen, diskutieren deren Gemeinsamkeiten und Grenzen sowie radikale Offenheitskonzepte wie WikiLeaks und Anonymous. Der 218-seitige Sammelband ist im Rahmen der Reihe »Saarbrücker Schriften zur Informationswissenschaft« erschienen und auf der Website der Universität des Saarlandes kostenlos zum Download verfügbar (PDF 8,6 MB). Eine Printversion ist bei Monsenstein und Vannerdat erhältlich.

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Text auf Scoop.it! erschienen

(jm)
Vor wenigen Tagen ist im GRIN-Verlag ein neuer wissenschaftlicher Text von mir erschienen: »Partizipative Regionalentwicklung als moderierter Bürgerdialog – Neue Anfragen an die regionale Erwachsenenbildung«.

Bereits der Einleitungstext scheint im Netz einen Nerv getroffen zu haben, denn beispielsweise das Online-Nachrichtenportal scoop.it! hat daraus eine Textpassage und mein Bildmaterial »für sich entdeckt« und in der Rubrik Ökonomie & Gesellschaft verarbeitet. Es muss also als Kompliment gemeint gewesen sein. Ungefragt, aber immerhin mit Quellenangabe – und direkt neben illustren Textpassagen aus der FAZ, aus DIE ZEIT, aus dem Handelsblatt und aus der Financial Times.

Die 28-seitige Studie »Partizipative Regionalentwicklung als moderierter Bürgerdialog« entstand als eine von mehreren Prüfungsarbeiten im Rahmen des Masterstudiengangs Erwachsenenbildung an der TU Kaiserslautern (DISC) und wurde von den Korrektoren mit 1,0 bewertet. Der Einleitungstext ist hier auf meinem Blog frei verfügbar.

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Regionalwährungen als Innovation endogener Regionalentwicklung

(jm)
»Der Begriff Regionalentwicklung hat in den letzten Jahren den Bereich der reinen Fachwelt verlassen. Das Thema wird mehr und mehr auch in der breiten Öffentlichkeit diskutiert, der Begriff taucht zunehmend in den Medien auf. Regionalentwicklung hat Konjunktur«, heißt es in einer Fachbroschüre zum Thema.

Noch wenig bekannt sind allerdings die in Deutschland bestehenden Regionalwährungen. Einen ersten Zugang zum Thema erschließt die Dissertation »Regionalwährungen in Deutschland« von Marit Sademach [2012].

Der Nomos-Verlag schreibt in seiner Ankündigung:

»Die Autorin widmet sich einem Gegenstand, von dessen Existenz viele zunächst überrascht sein dürften. Regionalwährungen passen eigentlich nicht zur Vereinheitlichungstendenz, die zur Einführung des Euro als gemeinsame Währung in Europa führte. Dennoch laufen Regionalgelder bereits in über 40 Städten und Gemeinden um, weitere Initiativen planen eine Herausgabe. Das damit auch rechtliche Fragen verbunden sind, liegt auf der Hand. Dennoch gibt es zu diesem Phänomen bislang noch keine Rechtsprechung. Auch die juristische Literatur hat das Thema bisher fast völlig unbeachtet gelassen. Mit der vorliegenden Arbeit betritt die Autorin deshalb Neuland.

Ihr Ziel ist die rechtswissenschaftliche Aufarbeitung der mit der Herstellung, Ausgabe und Verwendung von Regionalwährungen verbundenen Fragestellungen. Im Interesse eines besseren Verständnisses des Rechtsthemas geht die Autorin dabei auch auf die Funktionsweise von Regiogeldern, ihre Zielsetzungen sowie den geistigen Hintergrund und historische Vorläufer ein. Die Arbeit richtet sich damit nicht nur an Währungsrechtler und Befürworter alternativer Geldsysteme, sondern auch an deren Initiatoren, Verwender und politische Entscheidungsträger.«

Marit Sademach [2012]: Regionalwährungen in Deutschland. Strategie, Hintergrund und rechtliche Bewertung, Nomos.

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Unternehmens- und Karriereberater: Ehrlichkeit erst im Ruhestand?



Quelle: Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung von 1.00 FTE

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Verbraucherinformationsgesetz-Novelle kommt im Herbst

(jm)
Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. Neben den Landespresse- bzw. -mediengesetzen, die ausschließlich Journalisten zur Verfügung stehen, gibt es weitere Gesetze, die es prinzipiell jedermann gestatten, gegenüber öffentlichen Stellen nach Maßgabe des einzelnen Gesetzes das Recht auf freien Informationszugang auszuüben: das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), die Informationsfreiheitsgesetze der Länder, kommunale Informationsfreiheitssatzungen, das Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie das Verbraucherinformationsgesetz.

Am 1. September 2012 tritt eine Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) in Kraft. Dadurch wird das VIG angepasst, es soll wirksamer werden: Das Verfahren soll einfacher werden, es soll weniger Ausschlussgründe geben, die Auskunft soll schneller erfolgen. Informationen sollen also einfacher zu erwirken sein, auch zu Themen, bei denen bislang keine Auskunft erlangt werden konnte. Ergänzend wird es im Lebensmittel- und Futtermittelrecht eine Neuerung geben, nach der Behörden zukünftig Rechtsverletzungen weitergehend veröffentlichen müssen als bisher.
http://www.vig-wirkt.de/

Anders als die Auskunft an legitimierte Journalisten nach dem jeweiligen Landespresse-/-mediengesetz ist die Auskunft nach dem VIG aber nicht unbedingt kostenfrei. Durch eine neue, verbraucherfreundliche(re) Gebührenregelung sollen aber sämtliche Verbraucheranfragen an Behörden bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro kostenfrei gestellt werden.

Es bleibt insgesamt abzuwarten, was sich die auskunftsverpflichteten Behörden trotz der VIG-Novelle auch in Zukunft einfallen lassen werden, um berechtigte Informationszugangsbegehren von Bürgerinnen und Bürgern abzuwimmeln, unnötig in die Länge zu ziehen oder mit überzogenen Kosten zu belegen.

Das neue bürgerorientierte Paradigma des Öffentlichkeitsprinzips und der Verwaltungstransparenz, das spätestens seit dem Jahr 2006 mit den Informationsfreiheitsgesetzen geöffnet und ausgestaltet wurde, scheint noch lange nicht in allen Amtsstuben angekommen zu sein. Echte Bürgerbeteiligung und bürgerorientierte partizipative Regionalentwicklung sehen anders aus.

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